Annulations- und Reiserücktrittsversicherung
Mit der Reiserücktrittsversicherung von unserem Partner HanseMerkur kannst du deine Buchung bei friLingue entspannt angehen. Wenn du deine Reise kurzfristig stornieren musst, wird dir die Stornierungskosten oder Mehrkosten erstattet.
Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?
Wenn du deine Reise kurzfristig vor Reiseantritt aufgrund eines unerwarteten Ereignisses stornieren musst, ist die Freude vorbei. Die Reiserücktrittsversicherung schützt dich zuverlässig vor den Kosten, die bei einem Reiserücktritt entstehen. Bei einem Reiserücktritt aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses erhältst du deine Stornokosten zurück.
Der Preis für die Reiserücktrittsversicherung beträgt 4,1% des gesamten Buchungspreises bei friLingue. Für KundInnen, die mit dem Flugzeug anreisen, kann auch der Preis des Flugtickets in die Reiserücktrittsversicherung eingeschlossen werden.
Wie kann ich eine Reiserücktrittsversicherung abschliessen?
Um einen Rundumschutz auf Reisen zu gewährleisten, bieten wir im Rahmen von Reiseversicherungspaketen eine Reiserücktrittsversicherung an. Da wir eine Kombination aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung empfehlen, schützen unsere Versicherungsleistungen sowohl vor als auch während deiner Reise. Der Vorteil: Wenn du deine Reise innerhalb der ersten Hälfte (max. 8 Tage) unerwartet stornieren musst, erhältst du den versicherten Reisepreis zurück. Brichst du deine Reise in der zweiten Hälfte ab, erstatten wir dir anteilig alle im Voraus gebuchten Reiseleistungen (z.B. Sportkurse, Wellnessbehandlungen, etc.). Auch die zusätzlichen Reisekosten bei einer verspäteten Rückreise sind abgedeckt. Im Übrigen: Alle Produkte mit inkludierter Reiserücktrittsversicherung können innerhalb von 30 Tagen nach Buchung abgeschlossen werden. Für weitere Informationen zur Reiserücktrittsversicherung kontaktiere uns unter info@frilingue.com.
1. Annulationsversicherung
Folgende Leistungen sind abgedeckt:
- Bei Nichtantritt der Reise
- Ersatz der vertraglich geschuldeten Annullationskosten
- Erstattung von Zusatzkosten bei Teilstornierung eines Mitversicherten
- Bei Umbuchung
- Erstattung von Umbuchungskosten aus versichertem Grund
- Erstattung von Umbuchungskosten bis 42 Tage vor Reiseantritt ohne Begründung (bis 30 CHF)
- Bei verspätetem Reiseantritt
Erstattung zusätzlicher Reisekosten und Kosten für nicht genutzten Teil der Reise
Versicherte Ereignisse:
- Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Schwangerschaftskomplikationen oder Tod (auch nahestehender Personen)
- Impfunverträglichkeit
- Bruch von Prothesen
- Gelockerte implantierte Gelenke
- Chronische Erkrankung, bei einer unerwarteten akuten Verschlimmerung
- Beschädigung des Eigentums (Schadenhöhe mindestens CHF 2'500)
- Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung
- Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln von mindestens zwei Stunden
- Fahruntüchtigkeit des für die Reise vorgesehenen Privatfahrzeugs aufgrund von Unfall oder Panne
- Nichtantritt der Reise aufgrund einer offiziellen Reisewarnung (zum Beispiel durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA)
- Unerwartete Vorladung als Zeuge vor Gericht
- Diebstahl von Reisepass oder Identitätskarte unmittelbar vor der Abreise
- Scheidungsklage bzw. Auflösung der Lebensgemeinschaft
- Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule, Universität bzw. Fachhochschule oder an einem College
2. Reiserücktrittsversicherung
Folgende Leistungen sind abgedeckt:
- Bei Reiseabbruch:
- Übernahme zusätzlicher Rückreisekosten und anteilige Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen
- Bei Reiseunterbrechung:
- Zusätzliche Reisekosten, Mehrkosten für die Fortsetzung der Reise und anteilige Kosten nicht beanspruchter Leistungen
- Bei verspäteter Rückreise:
- Erstattung von zusätzlichen Reisekosten
Versicherte Ereignisse:
- Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Schwangerschaftskomplikationen oder Tod
- Impfunverträglichkeit
- Bruch von Prothesen
- Gelockerte implantierte Gelenke
- Chronische Erkrankung, bei einer unerwarteten akuten Verschlimmerung
- Beschädigung des Eigentums (Schadenhöhe mindestens CHF 2'500)
- Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln von mindestens zwei Stunden
- Nichtantritt der Reise aufgrund einer offiziellen Reisewarnung (zum Beispiel durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA)
- Unerwartete Vorladung als Zeuge vor Gericht
- Unerwarteter Termin zur Organ- bzw. Gewebespende
- Adoption eines minderjährigen Kindes
- Unerwartete Einberufung zum Militär- oder Zivildienst
- Leistung von Katastrophenhilfe, sofern die versicherte Person Mitglied von Feuerwehr oder Rettung ist